Mit dem Bestellformular unten können Urkunden für Ehrungen von langjährigen Chor- und Ensemblemitgliedern, sowie langjährigen Personen im kirchenmusikalischen Dienst bestellt werden.

Wir führen keine Listen über die oben genannten Personen. Die Urkundenbestellungen und die Ehrungen müssen also in jedem durch den Chor/das Ensemble vor Ort, bzw. durch die Kirchengemeinde durchgeführt werden.

Auch für Gründungsjubiläen (100, 125, 150 Jahre und mehr) von Kirchenchören oder Ensembles können Urkunden ausgestellt werden. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle.

Urkunden müssen mindestens sechs Wochen vor dem Überreichungsdatum bestellt werden.

  

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Häufig gestellte Fragen

 
Für welche Zeiträume wird geehrt?

Ehrungen können bei uns grundsätzlich ab einem Wirken von 25 Jahren erfolgen.

Die Fachgruppe Chöre ehrt für 25 Jahre, dann für 40 Jahre, 50 Jahre und ab dann alle fünf Jahre. Es zählt auch die frühere aktive Mitgliedschaft in anderen Kirchenchören (auch ggf. anderer Landeskirchen) mit. Die Mitgliedschaft in weltlichen Chören kann dagegen nicht berücksichtigt werden.

Die Fachgruppe Kirchenmusikalischer Dienst ehrt langjährig aktive Personen ab 25 Jahren, dann für 30 Jahre, 40 Jahre, 50 Jahre und ab dann alle fünf Jahre. Es zählt auch das frühere Wirken in anderen Gemeinden und Landeskirchen.

 
Wann erfolgt eine Nennung im Journal Kirchenmusik?
Eine Nennung im Journal Kirchenmusik erfolgt grundsätzlich bei allen kirchenmusikalisch Tätigen und bei Chorsängern ab einer Mitgliedschaft von 40 Jahren.
 
Wie sieht eine Urkunde für ein Chormitglied aus?
Quelle: Kirchenmusikverband der Evangelischen Landeskirche in Baden