Logo
Urkunden

 

Urkunden

Urkunden für Chormitglieder

Der Landesverband evang. Kirchenchöre verleiht Urkunden an langjährige Chormitglieder. Die Gedenkblätter werden kostenlos ausgestellt, müssen aber rechtzeitig - spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Überreichungstermin - beantragt werden.
Aktive Sängerinnen und Sänger unserer Kirchenchöre können für 25, 40 und 50 Jahre Chorzugehörigkeit geehrt werden, ab dann werden weitere Urkunden in Abständen von 5 Jahren verliehen. Zwischenjahre oder Blankoblätter können nicht vergeben werden. Bei der Festsetzung der Jahre, für die geehrt werden soll, können auch aktive Mitgliedschaften in kirchlichen Chören anderer Landeskirchen berücksichtigt werden. Die Mitgliedschaft in weltlichen Gesangvereinen wird nicht angerechnet. Fehlen durch Kriegsjahre muss nicht abgezogen werden, wohl aber die Unterbrechung der Mitgliedschaft.
Ab 40 Jahren Mitgliedschaft werden alle geehrten Sängerinnen und Sänger im Journal Kirchenmusik genannt.
Urkundenbestellung per Email
oder schriftlich beim Geschäftsführer: Axel Becker, Postfach 2269, 76010 Karlsruhe, Tel. 0721/ 9175-308, Fax 0721/ 9175-567, axel.becker@ekiba.de

Urkunden für Chorleiterinnen und Chorleiter bzw. für Organistinnen und Organisten

Diese Urkunden werden vom Kirchenmusikerverband ausgestellt. Kontaktadresse: Gerswinde Heck, Lerchenweg 13, 68535 Edingen, Tel. 06203/ 83299, Fax 06203/ 83869

Chorjubiläum

Bei Chorjubiläen von 100 Jahren (oder mehr) kann der Chor bei der Geschäftsstelle ein Schmuckblatt bestellen. Außerdem kann die Zelterplakette beantragt werden, die vom Bundespräsidenten verliehen wird. Dieser Antrag muss bis zum 1. Juni des vorangehenden Jahres bei der Geschäftsstelle eingegangen sein, die dazu notwendigen Unterlagen müssen daher frühzeitig angefordert werden. Der Chor kann auch einen Bericht für das Journal Kirchenmusik verfassen.


Urkunde1

Top Kontakt Links Site-Info Home