Die Muster-Chorordnung ist eine Empfehlung für unsere Mitglieds-Chöre und kann nach örtlichen Gegebenheiten verändert werden.
Der Landesverband gewährt seinen Mitgliedschören Zuschüsse zu Singwochen und Singwochenenden. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag zu Beginn des Kalenderjahres gestellt werden- und bis spätestens ersten März beim Geschäftsführer eingereicht sein.
Der Deutsche Chorverband verleiht in Zusammenarbeit mit dem Verband evangelischer Kirchenchöre Deutschlands Kindergärten, die sich in besonderem Maße im musikalischen Bereich betätigen und beispielhaft musikalisch wirken, die Auszeichnung FELIX.
Kinder und Jugendliche sind herzlich eingeladen, an den Singwochen des Landesverbandes teilzunehmen. Dafür ist eine schriftliche Anmeldung beim Geschäftsführer erforderlich.
Hier finden Sie die Protokolle der letzten Mitgliederversammlungen als pdf.